Unsere ergänzenden Teilnahmebedingungen

Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992), festgelegt vom Fachverband der österreichischen Reisebüros. Ergänzend bzw. abweichend gelten folgende Bedingungen:

1. Veranstalterhaftung

inspire GmbH fungiert als Buchungsstelle und Reiseveranstalter für alle Camps.

Der RSV (Reiseveranstalter), inspire GmbH, haftet nicht für Beeinträchtigungen und Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.: Ausflüge und Besichtigungen, Zusatzangebote, diverse Sportprogramme, usw.). Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass der RSV, soweit im Pauschalarrangement Bahn- und Busleistungen enthalten sind, auch nicht als Veranstalter auftritt. Diese Leistungen sind eigenverantwortlich von den Transportgesellschaften organisiert und veranstaltet und werden von uns lediglich vermittelt.

Zum Schutze vor den Folgen selbstverschuldeter Schäden und solcher gegenüber dritten Personen empfehlen wir eine private Unfallversicherung. Eine Haftpflichtversicherung ist unbedingte Voraussetzung für jeden Teilnehmer.

2. Mindestteilnehmerzahl

Sind wir aus unvorhersehbaren Gründen gezwungen die Reise abzusagen (zum Beispiel durch Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl in St. Gilgen: 20 Personen, Tagescamp Wien: 8 Personen), so können wir weder Ersatz noch Entschädigung leisten. In diesem Falle erhalten Sie aber selbstverständlich die bereits an uns bezahlten Beträge zurück. Bis 6 Wochen vor der Anreise beansprucht der RSV das Rücktrittsrecht für sich. Später als 6 Wochen vor Reiseantritt erfolgt ein Rücktritt des RSV nicht.
Der RSV behält sich das Recht vor, bis 6 Wochen vor Anreise den im Katalog ausgeschriebenen Standort zu wechseln und das jeweilige Camp an einem gleichwertigen alternativen Standort zu veranstalten.

3. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder

2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der RSV behält sich das Recht vor, Preisänderungen, die sich ihrem Einflussbereich entziehen, geltend zu machen (Rücktrittsregeln lt. Pkt. 8.1. ARB 1992). Änderungen bzw. Austausch von Programminhalten behalten wir uns vor.

Unsere Betreuer und Leiter haften nicht für eventuelle ordnungswidrige, unerlaubte Einzelaktionen der Camp-Teilnehmer. Im eintretenden Fall wird die Haftung vom Betreuer und Leiter nicht übernommen. Der Ausschluss eines Teilnehmers kann erfolgen, wenn bei der Anmeldung eine ansteckende oder sonstige schwerwiegende Krankheit sowie ein Handicap, welches an der Teilnahme am täglichen Programm hindert, verschwiegen wird, im Falle unsittlichen Verhaltens, strafbarer Handlungen oder sonstigen Verhaltens, für welches vom Betreuer die Verantwortung nicht übernommen werden kann. Bei Ausschluss kann keine Rückerstattung des Reisepreises erfolgen.

Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung sind Kundengelder bei Pauschalreisen vom RSV unter folgenden Voraussetzungen abgesichert. Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise. Die Anzahlung beträgt 50% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt nicht später als 30 Tage vor Reiseantritt.

4. Anmeldung und Bestätigung

Sie ist für uns verbindlich, sobald die Anmeldung per Post, E-Mail, Fax oder online bei uns eingelangt ist. Sie erhalten mit der ersten Rechnung die Zahlungstermine. Die Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises ist bis spätestens zwei Wochen nach Anmeldung fällig. Die Restzahlung ist bei Übermittlung der Reiseunterlagen zu leisten, jedoch nicht später als 30 Tage vor Reiseantritt. Die Zahlung muss spesenfrei an uns erfolgen!

Umbuchungswünsche des Kunden werden gegen eine Gebühr von € 25,- berücksichtigt, Anzahlungen verfallen nicht.

Die Reiseunterlagen (Wegbeschreibung, Informationen zur betreuten Bahnreise, Notfallkarte etc.) übersenden wir Ihnen ca. 4 Wochen vor Reisebeginn. Sollte bei Camp Beginn die gesamte Zahlung noch nicht eingelangt sein bzw. kein Bankbeleg oder Aviso über die getätigte Zahlung vorliegen, behalten wir uns vor Ihr Kind nicht am Camp teilnehmen zu lassen.

5. Verlängerung

Wir freuen uns, wenn Ihr Kind verlängern möchte! Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung der Kosten für den verlängerten Aufenthalt am Wechseltag nachzuweisen ist.

6. Stornierungen

Ergänzend zu den Stornogebühren laut Pkt. 7.1.c. ARB 1992, müssen wir bei Nicht-Anreise (No Show) eine Stornogebühr von 100% berechnen. Eine Stornierung muss uns schriftlich per Einschreiben mitgeteilt werden.

Weitere Stornogebühren:

Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Reisebeginn fallen keine Stornokosten an

Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises

Bei Rücktritt von weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Gesamtpreises

Zusätzliche Stornogebühr für das Worksop Camp: Bei Rücktritt fallen zusätzliche Stornogebühren von €300,00 für den gebuchten Flug.

7. Frühzeitiger Abbruch einer gebuchten Leistung

Sollte ein frühzeitiger Abbruch des Aufenthaltes durch einen Teilnehmer wegen Krankheit oder aus Gründen, die sich dem Einflussbereich des Veranstalters entziehen, z.B. Ausschluss aus disziplinären Gründen oder Heimweh, notwendig sein, kann keine Rückerstattung erfolgen. Die Heimreise muss auf Kosten und Verantwortung der Erziehungsberechtigten erfolgen.

Für den Fall einer Stornierung bzw. eines frühzeitigen Abbruchs aufgrund von Erkrankung empfehlen wir den Abschluss einer Reise und Storno Versicherung.

8. Bildmaterial

Mit Ihrer Buchung erklären Sie sich einverstanden, dass Bild, Video u. Feedbackmaterial, das während oder nach dem Sommercamps produziert wird, für Werbezwecke verwendet werden darf. Wenn Sie dies nicht wünschen bitten wir Sie uns vor der Reise entsprechend zu informieren.

9. Reklamation

(ergänzend zu Pkt. 5.3. ARB 1992) Sollte der Teilnehmer mit den angebotenen Leistungen nicht einverstanden oder unzufrieden sein, ist eine sofortige Meldung beim zuständigen Betreuer unerlässlich. Bitte teilen Sie das Ihrem Kind mit!

10. FAQs

Bitte lesen Sie sich auch die FAQs genau durch! Diese finden Sie hier.

11. Gerichtsstand

Salzburg/Österreich

Reiseveranstalter:
inspire GmbH
Gerichtsstand Salzburg
Vogelweiderstraße 63
5020 Salzburg
Österreich